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Auto im Abo - günstig & flexibel

  • Monatliche Fixkosten: Alles inklusive außer Tanken
  • Unkomplizierte Abwicklung
  • Schnelle Verfügbarkeit

Abo erklärt
Das All-Inclusive Abo mit monatlichem Festpreis


Mit dem Fahrzeug Abo buchst du ein Fahrzeug mit flexibler Laufzeit zu einem monatlichen Festpreis. Alle Kosten rund um das Fahrzeug sind in der monatlichen Rate enthalten - du zahlst nur noch den Sprit. Das inklusive Kilometerpaket ist dabei monatlich wechselbar.


1: Vertragsschluss 2: Nutzung & Pflichten 3: Zulassung, Versicherung & Steuern 4: Wartung, Reparaturen, Bedienung & Fahrzeugtausch 5: Schadenfall & Verischerung 6: Preise, Fälligkeit & Zahlung 7: Laufzeit & Kündigung 8: Haftung des Mieters

FAQ – Vertragsschluss bei der Fahrzeugmiete

Wie kommt ein Mietvertrag zustande?
+

Ein Mietvertrag entsteht, wenn Sie ein Angebot abgeben und wir dieses annehmen. Die Fahrzeuganzeige auf der FAAREN Plattform ist nur eine Einladung, ein eigenes Angebot abzugeben – kein verbindliches Angebot unsererseits.

Wie gebe ich ein Angebot ab?
+

Klicken Sie im Inserat auf „Abonnieren“. Damit senden Sie Ihr verbindliches Angebot.

Wann erfahre ich, ob mein Angebot angenommen wird?
+

Innerhalb von 24 bis 48 Stunden bekommen Sie eine endgültige Zu- oder Absage. Diese erhalten Sie per E Mail und über die Plattform.

Muss ich eine Kaution zahlen?
+

In manchen Fällen ja. Die Höhe der Kaution hängt vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs ab und wird individuell vereinbart.

Mit welchen Reifen wird das Fahrzeug ausgeliefert?
+

Standardmäßig mit Sommerreifen. Wenn Winterreifen benötigt werden, kann die Kombination aus Felge und Reifen abweichen. Bitte melden Sie sich vorab, wenn Sie Fragen dazu haben.

Was passiert, wenn das Fahrzeug nicht lieferbar ist?
+

Wenn wir das Fahrzeug ohne eigenes Verschulden nicht vom Zulieferer erhalten, müssen wir es nicht bereitstellen.
Werden Sie darüber sofort informiert und wurde kein besonderes Beschaffungsrisiko vereinbart, müssen auch Sie keine Zahlung leisten.
Bereits gezahlte Beträge (Kaution, Vorauszahlung, Transportkosten) erhalten Sie umgehend zurück

FAQ – Nutzung des Fahrzeugs & Pflichten des Kunden

Darf ich jedes Ladekabel verwenden?
+

Nein. Verboten sind Kabel oder Zubehör, die

  • nicht zertifiziert sind (z. B. ohne CE-Kennzeichnung),
  • nicht für Fahrzeug oder Ladesäule zugelassen sind,
  • beschädigt sind.
Welche Nutzungen sind ausgeschlossen?
+

Unter anderem ist die Nutzung untersagt für:

  • Motorsport & Geschwindigkeitsveranstaltungen
  • Fahrzeugtests & Fahrsicherheitstrainings
  • Gewerbliche Personen-, Güter- oder Tierbeförderung
  • Veröffentlichungen (z. B. Testberichte) ohne Zustimmung
  • Weitergabe an nicht berechtigte Dritte (inkl. Carsharing)
  • Straftaten
  • Transport gefährlicher Stoffe
  • Fahren unter Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten
  • Fahrten abseits befestigter Straßen
  • Fahrschulübungen
Ist Rauchen erlaubt?
+

Nein. Rauchen und Dampfen sind verboten. Bei Verstößen trägt der Kunde die Kosten der Reinigung.

Darf ich Tiere mitnehmen?
+

Ja, aber ausschließlich in geeigneten Transportboxen im Kofferraum.

Darf ich mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren?
+

Ja, aber Sie müssen uns vor Reiseantritt per E Mail (meinabo@auto-ritter.de) informieren.

Erlaubte Länder bei Einhaltung der Informationspflicht:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Österreich
  • Bis 2 Wochen Aufenthalt: Info an uns reicht aus.
  • Mehr als 2 Wochen: Sie benötigen zusätzlich eine schriftliche Zustimmung.
  • Nicht gelistete Länder Nur mit individueller und schriftlicher Genehmigung.
  • Häfen Fahrten in Häfen sind grundsätzlich verboten.

Bei Zuwiderhandlung kann der Vertrag fristlos gekündigt werden – alle daraus entstehenden Kosten tragen Sie.

Welche Pflichten habe ich bei genehmigten Auslandsfahrten?
+

Sie müssen sich vorab über die jeweiligen Verkehrsvorschriften im Reiseland informieren. Beachten Sie:

  • Sie tragen das Risiko für alle Vorfälle im Ausland, die nicht durch unsere Versicherung gedeckt sind.
  • Wenn Sie ohne vorherige Information ins Ausland fahren, erlischt der Versicherungsschutz.
  • Der Vermieter darf in diesem Fall den Vertrag kündigen, das Fahrzeug sicherstellen und Schadenersatz verlangen.

FAQ – Zulassung, Versicherung & Steuern

Gibt es Situationen, in denen kein Versicherungsschutz besteht?
+

Ja. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere bei:

  • vorsätzlich verursachten Schäden durch Sie, einen berechtigten Fahrer oder eine berechtigte dritte Person.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
+

Wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wird, darf die Versicherung ihre Leistung anteilig kürzen, abhängig davon, wie schwer das Fehlverhalten war. Die Kürzung geben wir entsprechend an Sie weiter.

FAQ: Wartung, Reparaturen, Bedienung & Fahrzeugtausch

Wer trägt die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen?
+

Alle regulären Wartungs- und Verschleißarbeiten gemäß Herstellervorgaben sowie HU/AU übernehmen wir. Auch die ganzjährige Bereifung und der saisonale Reifenwechsel (Sommer/Winter) sind inklusive.

Wer entscheidet über Ersatzteile und Reifen?
+

Die Auswahl von Teilen, Reifen, Größe und Fabrikat liegt vollständig bei uns.

Sind Reifenpannen abgedeckt?
+

Nein. Reifenpannen gelten nicht als normaler Verschleiß und sind nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wir empfehlen insbesondere ADAC-Mitgliedern, Pannen über den ADAC abzuwickeln.

Wo dürfen Reparaturen und Wartungen durchgeführt werden?
+

Nur in autorisierten Werkstätten des Herstellers/Importeurs und ausschließlich nach unserer schriftlichen Freigabe.

Darf ich das Fahrzeug umbauen oder optisch verändern?
+

Nein. Jegliche technischen oder optischen Änderungen (z. B. Tuning, Aufkleber, Umbauten) sind ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt.


FAQ: Verhalten im Schadenfall & Versicherung

Was muss ich tun, wenn ein Schaden entsteht?
+

Jeder Schaden – egal ob Unfall, Parkrempler, Wildschaden oder sonstige Beschädigung – muss unverzüglich an uns gemeldet werden.

Welche Pflichten habe ich bei der Schadenmeldung?
+

Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Schadens und zur Prüfung der Versicherung notwendig ist. Dazu gehört u. a.:

  • Maßnahmen zur Schadensminderung
  • Maßnahmen zur Beweissicherung
  • Bei Beteiligung Dritter: sofort die Polizei rufen
Was passiert, wenn ich den Schaden nicht sofort melde?
+

Wenn Sie Ihre Melde- oder Mitwirkungspflichten verletzen, müssen Sie uns alle daraus entstehenden Schäden ersetzen.

Wann verliere ich meinen Versicherungsschutz?
+
  • Vorsätzliche Pflichtverletzung: kein Versicherungsschutz
  • Grobe Fahrlässigkeit: die Versicherungsleistung kann anteilig gekürzt werden – abhängig vom Verschuldensgrad
Welche Informationen muss ich bereitstellen?
+

Sie müssen alle relevanten Daten und Unterlagen übermitteln, z. B.:

  • Beschreibung des Schadenshergangs
  • Schadensursache
  • Fotos, falls vorhanden
  • Einschätzung des Schadensumfangs
Wer erhält Entschädigungsleistungen Dritter?
+

Alle Zahlungen Dritter (z. B. gegnerische Versicherungen), auch für Wertminderung, stehen uns zu.

Was passiert mit meinen Ansprüchen auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten?
+

Wenn wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ohne Mehrkosten bereitstellen, treten Sie entsprechende Ansprüche gegen Dritte an uns ab.

FAQ: Preise, Fälligkeit & Zahlung

Ab wann beginnt die Abrechnung?
+

Die Abrechnung startet am Tag der Fahrzeugübergabe. Dieses Datum bestimmt auch den monatlichen Fälligkeitstermin.

Sind die angegebenen Preise Endpreise?
+

Ja. Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und aller relevanten Preisbestandteile.

Gibt es zusätzliche Kosten?
+

Eventuelle Überführungs- oder Zusatzkosten werden in der Buchung klar ausgewiesen. Weitere Liefer-, Fracht- oder Versandkosten fallen nicht an.



Fälligkeit der Zahlungen

Wann muss ich bezahlen?
+
  • Erstes Buchungsintervall: sofort nach Annahme der Buchung
  • Folgende Intervalle: jeweils monatlich am gleichen Kalendertag wie der Start der Laufzeit
Wie kann ich bezahlen?
+

Zahlungen sind ausschließlich bargeldlos über die auf der Plattform angebotenen Bezahldienste möglich. Die Abwicklung erfolgt über den eingesetzten Zahlungsdienstleister.



Rücklastschriften & Gebühren

Was passiert bei einer Rücklastschrift oder abgewiesenen Kreditkartenzahlung?
+

Wenn die Rücklastschrift oder Ablehnung durch Sie verursacht wurde, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 11,90 EUR inkl. MwSt. an. Sie können nachweisen, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind.


FAQ: Laufzeit & Kündigung Ihres Fahrzeug-Abonnements

Wann beginnt die Laufzeit meines Abonnements?
+

Die Laufzeit startet am Tag der vereinbarten Fahrzeugübergabe und endet mit Ablauf des letzten Tages des gebuchten Zeitraums. Findet die Übergabe am vereinbarten Termin nicht statt und Sie tragen daran keine Schuld, beginnt die Laufzeit erst mit der tatsächlichen Übergabe.

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug nicht annehme?
+

Wenn Sie oder ein berechtigter Fahrer das Fahrzeug nicht annehmen, kann eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann vom Vertrag zurückgetreten und Schadensersatz in Höhe der gebuchten Laufzeit verlangt werden. Sie können nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

Gibt es Gründe für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung?
+

Ja. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören insbesondere:

  • Vorsätzliche Beschädigung des Fahrzeugs
  • Erhebliche Gefährdung des Fahrzeugs durch Missachtung von Sorgfaltspflichten
  • Zahlungsverzug in Höhe eines Monatsbetrags
  • Nichtmeldung von Auslandsfahrten gemäß den Vertragsbedingungen
  • Überlassung des Fahrzeugs an unbefugte Dritte
  • Falsche oder unvollständige Angaben bei Vertragsabschluss
  • Ein Schadensfall über 5.000 € oder 15 % der UPE

FAQ: Haftung des Mieters

Wer trägt Kosten für Maut, Vignetten oder Bußgelder?
+

Alle während der Buchung anfallenden Nutzungsgebühren, Mautkosten, Vignetten, Bußgelder und Strafen tragen Sie vollständig selbst.

Was muss ich bei Verkehrsverstößen beachten?
+

Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass bei Verkehrsverstößen alle notwendigen Schritte gegenüber den zuständigen Behörden eingeleitet werden.

Dürfen meine Daten an Behörden weitergegeben werden?
+

Ja. Wenn es zur Klärung von Verkehrsverstößen oder zur Wahrung unserer Interessen notwendig ist, dürfen Name, Anschrift und Kontaktdaten von Ihnen oder berechtigten Fahrern an Behörden übermittelt werden. Hinweis: In Ländern wie Österreich oder der Schweiz kann die sogenannte Lenkerauskunft zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Zulassungsinhaber führen, wenn keine Angaben gemacht werden.

Fallen zusätzliche Kosten bei Ordnungswidrigkeiten an?
+

Ja. Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten können zusätzliche Gebühren entstehen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Alle Schäden oder Nachteile, die durch Verstöße gegen diese Pflichten entstehen, müssen Sie vollständig ersetzen – unabhängig davon, ob Sie den Verstoß verschuldet haben.